Warum entscheidest Du Dich für uns? Na ganz einfach, wir haben die wichtigsten Vorteile für Dich zusammengestellt- auf einen Blick den Vorteil für Dich erkennen!
Seit Januar 2020 kann man auch bei uns die Erweiterung auf einen 125cm³ Motorrad Führerschein machen.
Hier die Kurzinfos:
Führerschein Schlüsselzahl B196
125ccm mit mind. 5-jährigem Vorbesitz der Klasse B und mind. 25 Jahre alt.
Nur gültig innerhalb von Deutschland und kein Aufstieg der Klasse A1 auf A2 möglich.
Keine Prüfungen, lediglich 5x90 Minuten Fahrstunden = 10 Stunden.
4 klassenspezifische Unterrichte Theorie (Zweiradunterricht)
Der Kurspreis beinhaltet 5 praktische Doppelstunden und 4 klassenspezifische Theorie-Doppelstunden.
Anmelden könnt ihr euch dafür ganz normal über das Onlineformular!
Aufstieg des Motorrad-Führerscheins Klasse A1 auf A2 oder Klasse A2 auf A
Seit dem 19.01.2013 ist es möglich, den Führerschein Klasse A1 auf A2 oder Klasse A2 auf A zu erweitern, ohne Prüfung in Theorie, Teilnahme an Theorieunterrichten und Sonderfahrten zu unternehmen. Bei der Motorrad Aufstiegsprüfung handelt es sich nur um eine praktische Erweiterungsprüfung, um die Fahrerlaubnis in der nächst höheren Stufe zu haben.
Bei dem sogenannten Stufenführerschein muss lediglich eine 40-minütige Aufstiegsprüfung absolviert werden. Hierbei muss der Prüfling unter Beweis stellen, dass er mit der höheren Klasse und deren Eigenarten wie z.B. höheres Gewicht, mehr KW (Klasse A2: 48 KW, Klasse A >48 KW) des Motorrads vertraut ist und es im Handling genau so einfach bedienen kann, wie die noch vorhandene niedrigere Klasse.
Hierzu verlangt der Gesetzgeber nur 4 statt 6 Grundfahraufgaben und das Fahren innerorts und außerorts in diesen 40 Minuten.
Hierzu ist es ratsam, sich einige wenige Fahrstunden zu nehmen um für das gute gelingen der Aufstiegsprüfung zu sorgen.
Auch dann halten sich für den Führerschein Klasse A1/A2 auf A2/A die Kosten im niedrigen Rahmen
Passbild und Sehtest sind ausreichend für die Beantragung bei der Fahrerlaubnisbehörde, Erste-Hilfe Kurs ist dann nicht mehr nötig. Bei den Formalitäten unterstützt unser Büro gerne.
Beim Stufenführerschein von Klasse A1 auf A2 oder Klasse A2 auf A darf der nächste Aufstieg 2 Jahre nach Erhalt der letzten Motorradprüfung oder Aufstiegsprüfung vom Gesetzgeber erteilt werden.
Hierzu sind folgende Altersgrenzen der Stufen zu beachten:
Klasse A1 frühestens : 16 Jahre
2 Jahre nach Erteilung Klasse A1 ist der Aufstieg in Klasse A2 möglich
Klasse A2 frühestens: 18 Jahre
2 Jahre nach Erteilung Klasse A2 ist der Aufstieg in Klasse A möglich
Klasse A frühestens: 20 Jahre
Den Stufenführerschein kann man 6 Monate vor Erteilung der neuen Fahrerlaubnis beantragen, die Prüfungsfahrt der Aufstiegsprüfung hingegen darf frühestens 1 Monat vor Ablauf der 2 Jahre stattfinden.
Für den Aufstieg sind nur die Klassen A1 auf A2 und A2 auf A vorgesehen, bei der Klasse AM (50 ccm) findet leider kein Aufstieg statt.
Der Vorteil , den Führerschein von A1 auf A2 oder von A2 auf A zu erweitern liegt also in den geringen Kosten und dem geringen Zeitaufwand.